Eine schnell weitergeleitete Nachricht in der Familien-WhatsApp-Gruppe, ein zweifelhaftes Meme im Sportvereins-Chat, ein Status-Update mit fragwürdigem Inhalt: Der Vorwurf der Volksverhetzung trifft Beschuldigte inzwischen häufig nicht mehr über Flugblätter oder Reden, sondern über den Messenger auf dem eigenen Smartphone. Wer eine Vorladung der Polizei oder einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung per WhatsApp erhält, steht meist unter Schock und stellt sich vor allem eine Frage:
Welche Strafe droht mir jetzt tatsächlich?
Der Vorwurf der Volksverhetzung fällt in den Bereich des allgemeinen Strafrechts, in dem ich Beschuldigte bundesweit in Ermittlungsverfahren wegen Äußerungsdelikten verteidige, und gerade beim Vorwurf über einen Messenger hängt vieles von den technischen und rechtlichen Details des Einzelfalls ab: Wer hat den Inhalt erstellt, wer hat ihn weitergeleitet, wie viele Personen konnten ihn sehen?
Dieser Beitrag erklärt, wann § 130 StGB bei WhatsApp-Nachrichten greift, welche Strafen das Gesetz vorsieht und wie Sie sich als Beschuldigter oder als Betroffener richtig verhalten.