Ein Kommentar unter einem Politik-Video, ein wütender Tweet nach einer Talkshow, ein geteiltes Meme in der Familien-Chatgruppe: Im Internet ist die Grenze zwischen scharfer Kritik und einer strafbaren Politikerbeleidigung schnell überschritten. Der Gesetzgeber hat den Ehrschutz für Politiker mit § 188 StGB deutlich verschärft, und die Vorschrift erfasst seit 2021 ausdrücklich auch Äußerungen, die über soziale Netzwerke verbreitet werden. Für Betroffene bedeutet das: Aus einem spontanen Kommentar kann innerhalb weniger Wochen eine Hausdurchsuchung oder ein Strafbefehl werden.